Durch den Beschluss des Bundesrates dürfen Fahranfänger bis zum 21. Lebensjahr ab dem 01.08.2007 nur noch mit null Promille ein Fahrzeug führen.
Eigentlich wollte die Bundesregierung nur während der Probezeit, also innerhalb der ersten 2 Jahren mit Führerschein, die null Promille Grenze einführen, doch der Bundesrat hat darauf bestanden, in die neue Regelung eine Altersbegrenzung mit einzubringen.
Halten sich die jungen Fahrer nicht an die Regel, können sie mit 2 "Flensburger-Punkten", einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro und mit zwei weiteren Jahren "Fahren mit Probezeit" rechnen.
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