Wer sein Navigationsgerät im Auto immer für mitversichert hält, liegt falsch. Laut einem Beschluss eines Landesgerichtes müssen Teilkaskoversicherungen nicht immer für die Entschädigung gestohlener Navigationsgeräte aufkommen.
Aufkommen müssten Versicherungen nur, wenn die Navigationsgeräte im Fahrzeug eingebaut sind, also ein fester Bestandteil des Wagens sind. Um ganz sicher zu sein, dass das Navigationsgerät versichert ist, sollte man mit seiner Versicherungsagentur reden und gegebenenfalls bei seiner Hausratversicherung nachfragen, ob das Gerät dort mitversichert werden kann.
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