Laut Medien muss sich ein Autofahrer, wenn er einen durch Sturm der Windstärke 8 verursachten Schaden an seinem Auto hat (dazu zählen auch Schäden, die durch herumfliegende Gegenstände entstehen) und eine Vollkaskoversicherung besitzt, nicht so viele Sorgen um die Behebung des Schadens machen. In diesen Fällen zahlt dann seine Versicherung.
Fahrer die nur eine Teilkaskoversicherung haben, müssen natürlich die Selbstbeteiligung mit verrechnen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin zufolge, wird alles was den Schaden betrifft (sofern nachgewiesen ist, dass der Schaden durch den Sturm zustande gekommen ist und die Höhe des Schadens festliegt) innerhalb von 14 Tagen geregelt. Sollte die Höhe des Schadens noch nicht geklärt sein, kann man nach 4 Wochen einen Vorschuss für die Schadensbegrenzung von der Versicherung fordern.
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