Wenn man zum Beispiel mit seinem Fahrzeug ein Reh anfährt und sich selbst auch dabei verletzt und nicht gleich zum Arzt sondern nach Hause fährt und dort Alkohol trinkt, riskiert man dabei seinen Versicherungsschutz.
Laut einer Motorrad-Zeitschrift hatte ein Motorradfahrer einen Unfall und sich dabei verletzt. Der Fahrer fuhr aber erst mal nach Hause und informierte dort die Polizei über den Unfall. Die Polizei hatte darauf hin sofort Beamte zu dem Mann geschickt und als diese dort ankamen, war der Motorradfahrer sehr stark alkoholisiert. Er behauptete, er hätte erst getrunken als er zu hause war. Die Versicherung hatte sich daraufhin geweigert den Schaden zu zahlen, weil man vermuten konnte, dass der Motorradfahrer deswegen zuerst nach Hause ging, um zusätzlich noch mehr zu trinken, damit man den genauen Alkoholspiegel während des Unfalls nicht mehr zurückverfolgen konnte. Das Oberlandesgericht gab der Versicherung recht, weil der Fahrer nicht sofort nach dem Unfall zum Arzt gegangen ist und somit nicht nachzuvollziehen war, ob er während des Unfalls schon betrunken war oder tatsächlich erst zu hause so viel getrunken hatte.