Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy ist verboten, sonder auch das Navigieren mit dem Mobiltelefon. Da bereits das Bedienen eines Handys laut Straßenverkehrsordnung verboten ist, ist auch zum Beispiel das Eingeben einer Straße eine Verkehrswidrigkeit.
Da es für die Polizei schwer zu erkennen ist, ob man nun telefoniert oder nur mal kurz eine neue Strasse eingibt, wird man wohl auch in Zukunft an dem Gesetz nichts ändern. So wurde zum Beispiel ein Fahrer, der auf seinem Taschencomputer während der Fahrt irgendwelche Notizen nachsehen wollte, mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Immerhin reicht meist nur ein kleiner Blick auf das Display und schon ist man auf den Vordermann aufgefahren, oder ein Kind ist einem vor das Fahrzeug gerannt und man kann nicht mehr ausweichen. Deshalb für die Fahrt nur Navigationshandys verwenden, die mit Hilfe einer Freisprechanlage die Richtung laut ansagen und man nicht ständig auf das Display sehen ,oder sogar das Handy in die Hand nehmen muss.
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