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Verkehrsdelikte im Ausland 10.10.2006



Der ADAC weißt darauf hin, dass Verkehrsdelikte die im Ausland begangen werden, zukünftig nach einer neuen europäischen Verordnung, mit Bußgeldern bestraft werden. Wer im Ausland ein sogenanntes Knöllchen bekommt, kann dann auch im Heimatland zur Kasse gebeten werden.

Diese neue Regelung soll ab März 2007 innerhalb der Europäischen Union gelten und vielleicht sogar rückwirkend in Anspruch genommen werden können. Bisweilen wurden Fahrer, die im Ausland Verkehrsdelikte begangen haben, nur dann zur Kasse gebeten, wenn sie direkt nach dem Vergehen von der Polizei angehalten wurden. Ist ein Fahrer geblitzt worden, ging er bisher ohne Strafe nach Hause.
Außer in der Österreich und der Schweiz, wurde nirgends die Strafe eingefordert.
Es ist aber noch ungewiss, wie diese neue Regelung umgesetzt werden soll, da momentan zwar der das Land in dem das Vergehen begangen wurde, den Verwaltungsaufwand hat, aber die Strafe muss der Fahrer in die Kasse des Landes in dem er wohnt, zahlen.
Um unnötige Strafen zu erhalten, sollte man sich besser an die Verkehrsregeln im Ausland halten. Es gibt durchaus Länder in denen man für falsches Parken locker 80 Euro hinblättern muss.