Der ADAC warnt Kraftfahrzeughalter mit Saisonkennzeichen, immer darauf zu achten, dass die Kennzeichen nicht abgelaufen sind. Dies gilt auch bei Probefahrten.
Bei Nichtbeachten dieser Regel kann es unter anderem zu Geld und Freiheitsstrafen kommen sowie Punkten in Flensburg. Sollte ein Kraftfahrzeug mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs sein und in einen Unfall verwickelt sein, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen, das heißt, der Fahrzeughalter muss auch dann selber haften, wenn ein anderer das Fahrzeug gesteuert hat. Wer ein Fahrzeug auf der Strasse oder auf Parkplätzen abstellt, dessen Saisonkennzeichen abgelaufen ist, muss mit einer Strafe in Höhe von 40 Euro rechnen und bekommt außerdem 3 Punkte in Flensburg. Sollte es dazu kommen, dass das Kraftfahrzeug abgeschleppt werden muss, muss der Halter auch für diese Kosten aufkommen.
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