Laut einem Urteil vom Landesgericht Mainz, kann ein Fahrer kann bei einem Unfall, der durch Aquaplaning verursacht wurde, nicht immer Land oder Gemeinden haftbar machen. In den meisten Fällen haften die Fahrer alleine für den Schaden.
Meistens sind die Unfälle nur passiert, weil die Fahrer trotz Aquaplaning die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst haben.
Das Landesgericht Mainz/Rheinland-Pfalz hat die Schadensersatzklage eines Fahrers abgewiesen, der bei sehr starkem Regen durch Aquaplaning einen Unfall verursacht hatte. Dieser wollte dann das Land für den Fahrzeugschaden teilweise haftbar machen, da sich niemand darum gekümmert hat, dass das Wasser auf der Straße richtig abläuft.
Weil der Kläger aber nicht nachweisen konnte, dass die Autobahnmeisterei die Straße nicht regelmäßig überprüft hat und er trotz allem (egal ob die Abläufe der Straße nun verstopft waren oder nicht) die Geschwindigkeit den Fahrbahnverhältnissen anpassen muss, hat das Gericht die Klage abgewiesen.
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