AKTUELLES
 

  UNSER TEAM
 

  DIE FAHRSCHULE
 

  DIE FAHRZEUGE
 

  DIE AUSBILDUNG
 

  KURSZEITEN
 

  BEHÖRDENGÄNGE
 

  FÜHRERSCHEINKLASSEN
 

  DIE PRÜFUNG
 

  DIE PROBEZEIT
 

  UNSERE PREISE
 





  DIE NACHSCHULUNG
 

  TREIBSTOFF SPAREN
 

  IMPRESSUM
 

  KONTAKT
 

  HÄUFIGE FRAGEN
 




  GÄSTEBUCH
 

  STARTSEITE
 

  DATENSCHUTZ
 


68098 Seitenabrufe
(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
Fahrgemeinschaften bilden
Vorsicht bei falschen Angaben
Navigation im Auto
Vorsicht beim Hupen
Motorrad vor der Fahrt prüfen
Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


Reparaturauftrag genau erteilen! 28.05.2006



Wer sein Auto in der Werkstatt abgibt, sollte einen genauen Reparaturauftrag erteilen. Laut Sven Janssen vom Automobilclub von Deutschland (AvD) ist es sehr leichtsinnig den Wagen abzugeben und einfach zu sagen, er solle „Tüv-Fertig“ gemacht werden. Damit hätte die Werkstatt einen sogenannten Freibrief um alles mögliche am Auto zu reparieren, auch die Dinge, die es gar nicht nötig hätten und am Ende hat der Autofahrer eine riesige Rechnung, die er dann so akzeptieren muss.
Um dem entgegen zu Steuern, ist es am besten, wenn man sein Auto nur im Beisein des Meisters übergibt und dabei alle nötigen Reparaturen bespricht. Natürlich sollte man diese Arbeiten in einem Reparaturauftrag schriftlich festhalten. Sven Janssen rät auch zu vereinbaren, dass unvorhergesehene Mängel nur nach Rücksprache behoben werden.
So ist man immer auf der sicheren Seite und kann besser einplanen, wie hoch die Abschlussrechnung sein wird.