Wer sein Auto in der Werkstatt abgibt, sollte einen genauen Reparaturauftrag erteilen.
Laut Sven Janssen vom Automobilclub von Deutschland (AvD) ist es sehr leichtsinnig den Wagen abzugeben und einfach zu sagen, er solle „Tüv-Fertig“ gemacht werden. Damit hätte die Werkstatt einen sogenannten Freibrief um alles mögliche am Auto zu reparieren, auch die Dinge, die es gar nicht nötig hätten und am Ende hat der Autofahrer eine riesige Rechnung, die er dann so akzeptieren muss.
Um dem entgegen zu Steuern, ist es am besten, wenn man sein Auto nur im Beisein des Meisters übergibt und dabei alle nötigen Reparaturen bespricht. Natürlich sollte man diese Arbeiten in einem Reparaturauftrag schriftlich festhalten. Sven Janssen rät auch zu vereinbaren, dass unvorhergesehene Mängel nur nach Rücksprache behoben werden.
So ist man immer auf der sicheren Seite und kann besser einplanen, wie hoch die Abschlussrechnung sein wird.
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