Wenn Autofahrer im Winter bei Glätte und Schneefall ohne Winterreifen fahren, setzen sie ihren Vollkaskoschutz aufs Spiel. Diesen Fahrern kann dann sogar grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln unterstellt werden.
Es gibt für Winterreifen keine Gesetzesregelung, aber bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln muss die Vollkaskoversicherung nicht für Schäden aufkommen.
Deswegen raten Experten, so früh wie möglich auf Winterreifen umzusteigen, damit sie ihren Versicherungsschutz nicht verlieren. Als Anhaltspunkt könnte man zum Beispiel nach dem ersten Nachtfrost die Winterreifen aufziehen.
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