Zum 01.Oktober heißen Fahrzeugschein und Kfz-Brief nur noch Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Sie sind durch europaweit einheitliche Idendifizierungscodes und Wasserzeichen fälschungssicher.
Im neuen Fahrzeugbrief können aber nur noch zwei statt bisher sechs Halter eingetragen werden.
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